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    3. Dokumentationsmöglichkeiten im Klima-Bereich - Blogbeitrag

    Pflicht zur Dokumentation 

    Die Dokumentationspflicht hat sich in der Klima- und Lüftungstechnik neben Planung und Anlagenbau zu einer zeitraubenden Zusatzbeschäftigung entwickelt. So ist die vorgeschriebene Aufzeichnung wichtiger Betriebsdaten schon bei der Anlagenübergabe Pflicht und taucht bei energetischen Inspektionen weitere Male auf. Zur Datenerfassung, Speicherung und Auswertung werden dafür digitale Klimamessgeräte zu immer wichtigeren Begleitern des Anlagenbaus.

    Keine Anlagenübernahme ohne Dokumente

    Schon bei der Inbetriebnahme und Übergabe einer raumlufttechnischen Anlage wird Messen und Dokumentieren erstmals zur Pflicht eines jeden Auftragnehmers. So beschreibt es die europäische Norm EN 12599 „Lüftung von Gebäuden – Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen“. Darin finden sich die Grundlagen und weitere Informationen, welche Prüfungen, Messungen und Berichte bei einer Abnahme zur Feststellung der Anlagenqualität vorgeschrieben sind. Außer Vollständigkeits- und Funktionsprüfungen geht es dabei auch um Funktionsmessungen. So muss auf statistischer Grundlage messtechnisch überprüft und dokumentiert werden, ob eine Anlage die in der Planung vorgeschriebenen Werte auch wirklich erreicht. Gemeint sind beispielsweise Volumenstrommessungen, Aufzeichnungen der Ventilatorkenndaten, die Messung von Feuchtewerten oder Lufttemperaturen sowie auch die Raumluftgeschwindigkeiten. Denn Funktionsmessungen beziehen sich nicht nur auf die in einer RLT-Anlage eingebauten Komponenten, sondern auch auf die versorgten Räume. Falls beim Auftraggeber dabei Zweifel an der Qualität von Teilen der Anlage aufkommen, können zusätzliche Sondermessungen fällig werden.

    Das testo 480 erlaubt die Messung klimarelevanter Parameter mit nur einem Gerät. Die integrierten und geführten Messmenüs machen eine RLT-Netzmessung entsprechend EN 12599 möglich. Nach der Durchführung können normgerechte Protokolle in der Software EasyClimate schnell und professionell erstellt werden. Auch die Möglichkeit, Daten in Excel zu exportieren besteht bei diesem Gerät.

    Sind schlussendlich alle Punkte der Prüfung abgearbeitet, muss zur Übergabe ein kompletter Abnahmebericht erstellt werden. Hat der Anlagenbauer dafür bereits alle Messdaten der Funktions- und Sondermessungen mit einem digitalen Klimamessgerät aufgezeichnet, wird ein solcher Bericht beinahe zum Kinderspiel.

    Infobox: Was sind Sondermessungen?

    Sondermessungen gemäß EN 12599 werden bedarfsabhängig zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vorvereinbart. Dann geht es um Luftbilanzanalysen, Luftqualitätsmessungen, Messungen von Temperaturgradienten oder des CO2-Gehalts, Langzeitmessungen, Raumströmungs- oder Nebeluntersuchungen.

    Der Betreiber verantwortet den Anlagenbetrieb

    Dann folgen Jahre des Betriebs einer RLT-Anlage – und damit tritt auch die Betreiberpflicht zur Durchführung und Dokumentation energetischer Inspektionen ein. So steht es seit 2007 in der damals verabschiedeten Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV). Im §12 ist darin Folgendes zu lesen: „Betreiber von in Gebäuden eingebauten Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW haben innerhalb von vorgegebenen Fristen energetische Inspektionen dieser Anlagen durch berechtigte Personen durchführen zu lassen. Zusätzlich ist die Inspektion erstmals im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme oder der Erneuerung wesentlicher Bauteile der Klimaanlage, wie Wärmeübertrager, Ventilator oder Kältemaschine, durchzuführen.“ In der Praxis bedeutet das: Betreiber von RLT-Anlagen mit Kühlfunktion haben die Verpflichtung, ihre Systeme in Abständen von 10 Jahren auf deren energetischen Zustand hin prüfen zu lassen. Und weil dies vor rund 10 Jahren in die EnEV aufgenommen wurde, werden 2018 die ersten Anlagen prüfpflichtig. Einen Hinweis darauf sollte vom zuständigen Wartungs- und Servicepartner oder vom Lüftungsanlagenbauer umgehend an betroffene Betreiber gegeben werden.

    Abbildung: Elemente für einen energieeffizienten Gebäudebetrieb nach EnEv – Auszug aus der DIN SPEC 15240

    Als Werkzeug für die Durchführung einer energetischen Inspektion erhielt der dafür zuständige Fachmann Ende 2013 mit der Norm DIN SPEC 15240 „Lüftung von Gebäuden. Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Energetische Inspektion von Klimaanlagen“ einen wichtigen Standard an die Hand. Diese Norm hat sich seither mit ihren vielen Checklisten und To-dos als technische und organisatorische Grundlage für eine energetische Inspektion in der Praxis bestens bewährt. Sie wird auch für alle prüfpflichtigen Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden empfohlen.

    So gehen energetische Inspektionen

    Bei einer energetischen Inspektion geht es besonders um die qualitative und quantitative Beurteilung der gesamten Klimaanlage, des Gebäudes und seiner realen Nutzung. Dafür müssen Daten erhoben und auch Werte gemessen und aufgezeichnet werden, wie zum Beispiel sämtliche Raum- und Klimaparameter, Luftvolumenströme, Temperaturen, Feuchten, oder Stromverbräuche der Ventilatoren und noch vieles mehr. Das neue testo 440 erlaubt, diese Messungen mit Hilfe der integrierten Messmenüs und den passenden Sonden einfach und schnell vorzunehmen. Die jeweilige Messung wird gespeichert und es besteht die Möglichkeit, eine csv Datei über einen PC zu exportieren. Diese kann vom Nutzer direkt verwendet oder auch weiterverarbeitet werden.

    Daten der digitalen Langzeitmessungen eines RLT-Geräts

    Information zu einer Langzeit-Messung

    Anwendung:Langzeitmessung
    Datum/Uhrzeit:30.01.201814:31:03
    Intervall:1 Sek.
    Messpunkte:16
    Startzeitpunkt:30.01.201814:30:43
    Endzeitpunkt:30.01.201814:30:59
    Messdauer:00:16
    Umgebungsdruck:1013 hPa

    Geräte- und Fühlerinformation

    Gerätebezeichnung:testo 440 dP
    Seriennummer Messgerät:81211590
    Firmware Version:0.13.1208
    Fühler:--------
    Seriennummer Fühler:49300301

    Messdaten

    %rf [301]°C [301]
    Mean41,923,3
    Max50,623,4
    Min39,423,3
    MesspunkteDatumUhrzeit%rf [301]°C [301]
    130.01.201814:30:4339,723,3
    230.01.201814:30:4439,723,3
    330.01.201814:30:4539,723,3
    430.01.201814:30:4639,623,3
    530.01.201814:30:4739,623,3
    630.01.201814:30:4839,623,3
    730.01.201814:30:4939,623,3
    830.01.201814:30:5039,623,3
    930.01.201814:30:5139,423,3
    1030.01.201814:30:5239,423,3
    1130.01.201814:30:5339,423,3
    1230.01.201814:30:5439,723,4
    1330.01.201814:30:5546,123,4
    1430.01.201814:30:5648,823,4
    1530.01.201814:30:5750,623,4
    1630.01.201814:30:5850,123,4

    Beispiel für eine Temperatur- und Feuchtemessung mit dem Klimamessgerät testo 440

    Letztendlich erwartet der Auftraggeber einen Inspektionsbericht, der eine gesamtheitliche Bewertung vornimmt. Darin aufgelistet sind Maßnahmen und Empfehlungen zur Verbesserung der energetischen Effizienz der Anlage und Komponenten. Außerdem sollte der Auftraggeber Hinweise bekommen, ob die Umsetzung der Empfehlungen eine mittel- bis langfristig effiziente Betriebsweise ermöglicht, oder ob vielleicht Änderungen bis hin zu einem neuen Klimasystem die sinnvollere Variante sein können. Alle beschriebenen Aufgaben einer energetischen Inspektion führt der beauftragte Servicetechniker durch. Mit der digitalen Dokumentation endet seine Arbeit. Die Umsetzung seiner Ergebnisse bleibt jedem Betreiber selbst überlassen. Tatsächlich macht es, die vorgeschlagenen Einsparmaßnamen auch anzugehen.

    Klimamessungen per App

    Sei es nun für die Neuanlagenübergabe, oder im Rahmen der vorgeschriebenen energetischen Inspektion einer RLT-Anlage, immer fallen Unmengen an Daten an, deren Dokumentation nicht mehr von Hand, sondern am sinnvollsten digital bewältigt werden. So war die digitale Verarbeitung von Messdaten über eine Bluetooth-Schnittstelle der erste Digitalisierungsschritt. Mit einer neuen Reihe smarter Messgeräte macht Testo jetzt auch das Smartphone zum Werkzeug des digitalen Arbeitsalltags. Das Besondere daran: Die Messgeräte werden messortunabhängig über das Smartphone gesteuert. Damit können Aufzeichnungen und Auswertungen an RLT-Geräten für Übergabeberichte oder Inspektionsprotokolle zu jeder Zeit und von jedem beliebigen Ort aus angefertigt werden. Dabei bietet die eigens dafür konzipierte Smart App anwendungsspezifische Menüs. Die Messdaten werden übersichtlich als Messwerttabelle oder Grafik dargestellt und können direkt auf dem Smartphone abgelesen, getauscht, gelöscht und hinzugefügt werden. Abschließend lässt sich das Messdaten-Protokoll als PDF oder Excel-Datei direkt per Mail vor Ort versenden.

    Auf diese Weise wird die Dokumentationspflicht in der Klimatechnik bei der RLT-Anlagenübergabe und bei einer energetischen Inspektion nicht mehr zu einem ‚Zeitdieb‘, sondern zum reinen Vergnügen!

    EU-Parlament stimmt für mehr Gesamteffizienz von Gebäuden

    Mitte April 2018 hat das Europäische Parlament einer Novellierung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz (Energy Performance of Buildings Directive - EPBD) von Gebäuden zugestimmt. Ziel der neuen Vorgaben ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden weiter zu verbessern und den Komfort und die Luftqualität in Gebäuden sicherzustellen. Folgende Punkte der Richtlinie sind dabei von besonderer Bedeutung:

    • Die energetische Inspektion von Klimaanlagen

    • Die Förderung intelligenter Technologien

    • Die Einführung eines so genannten Smartness Indicators

    • Die Festlegung von Mindestanforderungen an die Energieeffizienz

    • Die Förderung energetischer Renovierung von Bestandsgebäuden

    • Der Abschluss einer Durchführbarkeitsstudie zur Inspektion von Lüftungsanlagen bis 2020

    Das Maßnahmenpaket, insbesondere die energetische Inspektion von Lüftungsanlagen, ist ein effektiver Weg, die Energieeffizienz der Lüftungsanlagen wirtschaftlich zu verbessern und thermischen Komfort sowie Innenraumluftqualität in Gebäuden sicherzustellen. Der weitere Verlauf der europäischen Rechtsetzung sieht vor, dass der Ministerrat noch seine formale Zustimmung zu den beschlossenen Neuerungen der EPBD geben muss, bevor die Richtlinie 20 Tage später in Kraft tritt. Im Anschluss haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, diese in nationales Recht zu überführen.

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    Quelle: Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA), Berlin

    14. Juni 2018

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