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1. Gasleitungsprüfung
In Deutschland wird die Gasleitungsprüfung von der technischen Regel für Gasinstallationen (DVGW Arbeitsblatt G 600 TRGI) festgelegt. Diese legt im Allgemeinen die Planung, Erstellung, Änderung und den Betrieb von Gasinstallationen mit einem Betriebsdruck bis 1 bar in Gebäuden und auf Grundstücken fest.Sie schreibt eine Belastungs- und Dichtheitsprüfung für neue bzw. wesentlich veränderte Leitungen vor. Zudem muss alle 12 Jahre eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung für in Betrieb befindliche Leitungsanlagen mit Betriebsdrücken bis 100 mbar durchgeführt werden.
Erfahren Sie mehr über: Belastungsprüfung, Dichtheitsprüfung, Gebrauchsfähigkeitsprüfung, kombinierte Belastungs- und Dichtheitsprüfungen an Gasleitungen, Suchen von Gaslecks.
2. Prüfung von Trinkwasser-Installationen
Die europäische Norm DIN EN 806-4 legt Anforderungen bezüglich der Installation und Inbetriebnahme von Trinkwasseranlagen innerhalb von Gebäuden fest. Dabei wird eine Druckprüfung vor der Inbetriebnahme vorgeschrieben. Diese darf mit Wasser erfolgen oder, sofern nationale Bestimmungen es zulassen, mit Luft oder inertem Gas.
Erfahren Sie mehr über: Druckprüfung mit Wasser, Druckprüfung mit Luft oder inertem Gas, Dichtheitsprüfungen, Belastungsprüfungen es zulassen, mit Luft oder inertem Gas., Druckprüfung mit Wasser Druckprüfung mit Luft oder inertem Gas.