Gewicht | 600 g (ohne Akku) |
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Abmessungen | 270 x 90 x 65 mm |
Betriebstemperatur | -5 bis +45 °C |
Schutzklasse | IP40 |
Displaygröße | 240 x 320 Pixel |
Displayfunktionen | Grafik-Farbdisplay |
Stromversorgung | Akkublock 3.7 V / 2.6 Ah; Netzteil 6 V / 1.2 A |
Speicher Maximum | 500.000 Messwerte |
Lagertemperatur | -20 bis +50 °C |
Messbereich | 0 bis +300 hPa |
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Genauigkeit | ±1 % v. Mw. (50,1 bis 100,0 hPa) ±1,5 % v. Mw. (restlicher Messbereich) ±0,5 hPa (0,0 bis 50,0 hPa) |
Auflösung | 0,1 hPa |
Messbereich | 0 bis 21 Vol. % |
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Genauigkeit | ±0,2 Vol. % |
Auflösung | 0,1 Vol. % |
Ansprechzeit t₉₀ | < 20 s |
Kohlenmonoxid (CO) ist ein farb-, geruch- und geschmackloses sowie giftiges Gas. Es entsteht unter anderem bei der unvollständigen Verbrennung kohlenstoffhaltiger Stoffe (Öl, Gas, feste Brennstoffe, etc.). Gelangt CO über die Lunge in den Blutkreislauf, verbindet es sich mit dem Hämoglobin und behindert so den Sauerstofftransport im Blut, was wiederum zum Tod durch Ersticken führt. Deswegen ist es notwendig, an den Verbrennungsorten von Heizanlagen und auch in deren Umgebung eine regelmäßige Kontrolle der CO-Belastung durchzuführen.
Die Überprüfung des Gasdrucks an Brennern gehört bei Wartungen an häuslichen Heizungsanlagen zu den Standardmessungen. Dabei werden der Gasfließ- und der Gasruhedruck der Anlage gemessen. Der Fließdruck, auch Anschlussdruck genannt, bezeichnet den Gasdruck des fließenden Gases und der Ruhedruck den des nicht strömenden Gases. Liegt der Fließdruck bei Gasthermen etwa außerhalb des Bereichs von 18 bis 25 mbar, dürfen keine Einstellungen durchgeführt und das Gerät nicht in Betrieb genommen werden. Kommt es dennoch zum Betrieb, so kann der Brenner nicht richtig arbeiten und es kommt bei der Flammenbildung zu Verpuffungen und letztlich zu Störungen, was ein Ausschalten des Brenners und damit einen Ausfall der Heizungsanlage zur Folge hat.
Die Abgasmessung bei einer Heizanlage dient dazu, die mit dem Abgas ausgestoßenen Schadstoffe (z. B. Kohlenmonoxid CO oder Kohlendioxid CO2) und die mit dem warmen Abgas verlorene Heizenergie zu ermitteln. In einigen Ländern ist die Abgasmessung eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme. Sie hat vor allem zwei Ziele:
Vorgeschriebene Schadstoffmengen pro Abgasvolumen und Energieverluste dürfen dabei nicht überschritten werden.
Die Messung für die gesetzlich vorgeschriebenen Befunde erfolgt im Regelbetrieb (jener Leistung, mit der das Gerät vorwiegend verwendet wird). Mittels einer Abgas-Sonde (Einlochsonde oder Mehrlochsonde) wird die Messung im Kernstrom des Verbindungsrohres (in der Mitte des Rohrquerschnittes, nicht am Rand) zwischen Kessel und Schornstein/Abgasrohr durchgeführt. Die Messwerte werden vom Abgasmessgerät erfasst und können protokolliert und entweder ausgedruckt oder im späteren Verlauf an einen PC übertragen werden.
Die Messung wird vom Installateur bei Inbetriebnahme, ggf. vier Wochen danach vom Schornsteinfeger und in regelmäßigen Zyklen vom beauftragten Servicetechniker durchgeführt.
Bei Temperaturmessungen an Heizkörpern werden insbesondere die Vor- und Rücklauftemperatur aufgenommen und durch den Handwerker bewertet. Mit der Vorlauftemperatur bezeichnet man die Temperatur des wärmeübertragenden Mediums (z. B. Wasser), das einem System zugeführt wird. Die Temperatur des aus dem System fließenden Mediums nennt man dementsprechend Rücklauftemperatur. Um Verluste innerhalb des Wärmeverteilsystems zu vermeiden bzw. einen verbesserten Wirkungsgrad zu erzielen, ist die punktuelle Aufnahme von Vor- und Rücklauftemperaturen notwendig. Die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen führt aufgrund des Wissens über die Vor- und Rücklauftemperaturen letztlich zum hydraulischen Abgleich. Dieser beschreibt ein Verfahren, mit dem innerhalb einer Heizungsanlage jeder Heizkörper oder Heizkreis einer Flächenheizung bei einer festgelegten Vorlauftemperatur der Heizungsanlage genau mit der Wärmemenge versorgt wird, die benötigt wird, um die für die einzelnen Räume gewünschte Raumtemperatur zu erreichen. Aus einem nicht optimalen Betriebsverhalten resultiert ein erheblicher Mehrverbrauch an Strom- und Heizungsenergie. Die Energieeinsparverordnung in Deutschland schreibt aus diesem Grund den hydraulischen Abgleich für zu erstellende oder zu sanierende Anlagen vor.