Testo Akademie
Klima- & Kältetechnik-Seminare
Bilden Sie sich im Bereich Klima- und Kältetechnik weiter und erlangen Sie mit den verschiedenen Angeboten der Testo Akademie zusätzliches Fachwissen. Im Anschluss an die Schulungen haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wissen schriftlich prüfen zu lassen
Ihre Vorteile:
Praxisorientierte Seminare deren Inhalte sofort im beruflichen Umfeld eingesetzt werden können.
Flexible Schulungsformate die sich nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen ausrichten.
Erfahrung und Expertise der Testo Akademie
- seit über 20 Jahren.
Aktueller wichtiger Hinweis:
Die neue Durchführungsverordnung 2024/2215, welche die gesetzliche Grundlage nach EU-Recht für die Sachkundennachweise nach der Chemikalienklimaschutz-Verordnung, also die sogenannten Kältescheine, in Deutschland regelt, ist seit September 2024 in Kraft getreten und löst die bis dahin geltende Durchführungsverordnung 2015/2067 ab.
Diese neue Durchführungsverordnung 2024/2215 gibt vor, dass Inhalte zu den brennbaren Kältemittel A2L (geringe Brennbarkeit: R-32, R-1234yf, R-1234ze, R-454B, R-455A), A2 (mäßige Brennbarkeit: R-152a, R-142b) und A3 (hochbrennbar: R-290, R-600a, R-1270) Bestandteil der Kälteschein Seminare sein müssen, damit diese weiterhin Gültigkeit haben.
Alle Mitgliedsstaaten der europäischen Union (EU) haben fortan bis September 2025 Zeit, die neue Durchführungsverordnung 2024/2215 umzusetzen, die dafür erforderliche Chemikalienklimaschutz-Verordnung entsprechend zu aktualisieren und durchzuführen. Dies ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht geschehen!
Daher werden die Testo Kälteschein Seminare noch nach der Zertifizierung Kategorie I und II nach der alten Durchführungsverordnung 2015/2067 durchgeführt.
Ab September 2025 werden die Kältescheine Seminare dann nach der neuen Durchführungsverordnung 2024/2215 durchgeführt, dann auch unter den neuen Bezeichnungen Großer Kälteschein A1 und Kleiner Kälteschein A2.
Seit September 2024 sind die Kältescheine auch nicht mehr unbefristet gültig, sondern unterliegen einer 5- und 7 Jahres Gültigkeit.
Ab 12.03.2029 sind alle bisherigen Sachkundenachweise der Kältescheine ungültig.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen Aufbauschulungen zu dem Thema „Brennbare Kältemittel“ abgeschlossen werden, um dann einen neuen und zukünftig auf 5 Jahre befristeten Sachkundenachweis zu erhalten.
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